Glocken

Historisches Glockengeläut zur Friedberger Zeit

Nach dem Brand von 1632 stand Pfarrkirche S. Jacobi maioris apostoli lange als Ruine da. 1701 wurde auf den ausgebrannten schwachen Fundamenten des alten Turmes ein stolzer 232 Fuß hoher Turm errichtet. „Der alte Thurm war der Stadtgemeinde zu niedrig; sie ließ ihn daher im J. 1701 in einer Weise erhöhen, daß er die Gegend weitum hoch überragte.“ Darin hingen drei Glocken. „Zwei derselben waren im Jahre 1712 von Johannes Weber zu Augsburg gegossen worden; auf der einen stand: A fvlgvre et tempestate libera nos domine Jesv Christe; an der andern: Ave Maria gratia plena, das Stadtwappen mit dem Kreuze, darunter: In hoc signo, das Bild Christi darunter: Pater ignosce illis, das Bild der heil. Jakobus mit: S. Iacobe ora pro nobis; die dritte, gegossen 1867 von Andreas Schmidt in Augsburg, zeigte Christus am Kreuze sammt den Bildern und Namen der vier Evangelisten.“ (Steichele, S. 79 und S. 80)

Die Läutordnung bestimmte das Läuten der Glocken, zu welchem Anlass sie gemeinsam oder einzeln erklingen, z.B.: Die Ave Maria Glocke und Stundenglocke schlug zur vollen Stunde, vielleicht auch zur Viertelstunde. Der Stundenschlag zeigte die Zeit den Menschen, die keine Uhr besaßen. Sie rief zur Werktagsmesse und zur Messe an abgeschafften Feiertagen und ertönte zum Gebetläuten. Die größere Wetterglocke ertönte zum Ave-Maria-Läuten für einen Verstorbenen, zur Angst und Schiedung Christi und zum Wetterläuten in drei Absätzen.

An Festtagen wurde mit allen Glocken geläutet.

Nach den Glockenverlusten beim Kirchturmeinsturz am 2. März 1868, der Glockenabnahme am 26. August 1917 und 1940 zur Einschmelzung klingen die seit 1947 erworbenen Glocken im c-Moll-Sept-Akkord, also die Tonfolge c – es – g, dazu die Sept b und nochmals ein tiefes c.

Die Glocken der Pfarrkirche St. Jakob läuten seit Jahrhunderten als Einladung zum Gottesdienst und Gebet und klingen besonders während des Stadtfestes:

Zu den Festgottesdiensten zum Dinzeltag und zur Herzog-Ludwig-Semmelspende:

Vorläuten 15 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes,  Zusammenläuten 5 Minuten vor Beginn (Vollgeläut), Läuten zur Wandlung, zum Segen und zum Tedeum.

Zum Ökumenischen Gottesdienst: Vorläuten und Zusammenläuten.

Zum Pilgerzug: Vollgeläut zum Auszug aus der Pfarrkirche.

Zum täglichen musikalischen Abendgebet: Vorläuten und Zusammenläuten.

Zum Gebet- und Angelusläuten wie im Jahreslauf.

Zum Fackelzug: Vollgeläut während des Zuges.

 

Gabriele und Dr. Hubert Raab, Historische Berater