Datenschutzhinweise

Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Datenschutz-Grundversorgung (DSGVO)
Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13
Die Stadt Friedberg misst dem Schutz der Privatsphäre eine sehr hohe Bedeutung zu.Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen Ihrer Antragstellung bei der Stadt Friedberg, Bürgermeisterreferat, Abt. 61 Kultur und Veranstaltungen beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen zum Datenschutz.

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Tanzmusikpatent für das historische Altstadtfest „Friedberger Zeit“

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Stadt Friedberg,
Marienplatz 5, 86316 Friedberg, info@friedberg.de, Tel. 0821.6002-0.
Kontaktdaten des behördlicher Datenschutzbeauftragten:
Stadt Friedberg, Datenschutzbeauftrager, Marienplatz 5, 86316 Friedberg, datenschutz@friedberg.de.
Zwecke und Grundlagen der Datenverarbeitung:
Die Daten werden für die Durchführung des historischen Altstadtfestes „Friedberger Zeit“ der Stadt Friedberg erhoben.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden an die Abt. 61 (Stadtjugendkapelle) der Stadt Friedberg weitergegeben.
Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist
(Ende des Altstadtfestes) oder Sie um Löschung bitten.
Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung
zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz.

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Friedberg durch eine entsprechene Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.