Gesuch um ein Tanzmusikpatent
Die Stadt Friedberg veranstaltet alle drei Jahre ein historisches Altstadtfest. Maßgebend ist die Epoche zwischen 1680 und 1790.
Der zeitgeschichtliche Stil muss vom Künstler anerkannt und beachtet werden. Der Künstler sichert zu, die Historientreue zu wahren.
Dies bedeutet:
Darbietung von Volks- und Konzertmusik der obigen Epoche (siehe Auszug Komponisten).
- Die Musiker sind gewandet in historischer Bekleidung (siehe Präambel).
- Die Verwendung von Lautsprechern und Verstärkeranlagen ist untersagt.
- Es dürfen nur Instrumente gespielt werden, die bis 1790 Verwendung fanden. So sind beispielsweise Saxophon und Akkordeon nicht zulässig. Das Musizieren auf historischen Instrumenten ist wünschenswert, allerdings darf auch die heutige Bauart (z. B. der Klarinette oder Querflöte) eingesetzt werden. Sondergenehmigungen können nur für Musikgruppen auf Rücksprache erteilt werden.